Das Handwerk ist gefragter denn je. Für viele ist die Situation günstig den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen oder den Betrieb auszubauen.
Der erste und wichtigste Schritt ist, sein Gewerbe anzumelden. Doch schon hier warten die ersten Fallstricke des Berufsrechts:
Das Handwerksrecht kennt Berufe, die der Meisterpflicht unterliegen, aber es kennt auch zulassungsfreie Handwerke. Die Meisterpflicht gilt zurzeit für 53 Gewerke. Die zulassungspflichtigen Berufe des Handwerks sind in Anlage A der Handwerksordnung gelistet. Für diese Handwerke ist für die Selbstständigkeit ein Meistertitel zwingend erforderlich.
In einigen Handwerksberufen ist es möglich, ohne Meisterbrief einen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen. Die sogenannten zulassungsfreien Handwerksberufe sind in der Anlage B der Handwerksordnung genannt.
Dann gibt es noch Berufe, die Handwerksberufen sehr ähnlich sind. Bei diesen gilt ebenfalls keine Meisterpflicht.