Das Medizinrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es regelt mehr als nur die rechtlichen Beziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzt/innen und Patient/innen. Vor allem umfasst es auch das ärztliche Berufsrecht und die besonderen Ansprüche bei praxisbezogenen Verträgen.
Die Vertretung von Patient/innen übernehme ich nur auf gesonderte Anfrage.
Praxisverkauf oder Beteiligung
Zusammen gestalten wir die notwendigen Verträge für einen rechtlich sicheren Übergang oder eine Beteiligung. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung bei Praxisverkäufen/ -übertragungen.
Arzthaftung und gerichtliche Streite
Post von einem gegnerischen Anwalt erhalten? Gegen Sie werden Verfehlungen oder sogar Kunstfehler behauptet? Ich vertrete Sie und schaffe das Anliegen ganz diskret aus der Welt.
Praxisverträge und berufsrechtliche Belange
Ich berate bei Datenschutzbelangen, Digitalisierung, Kooperationen oder Streitigkeiten über die Approbation. Natürlich stehe ich auch zur Überprüfung bestehender Verträge zur Seite.