Geschwindigkeitsverstoß

Geblitzt?
Nicht vorschnell zahlen

Von jährlich 20 Millionen verschickten Bußgeldbescheiden ist fast jeder dritte fehlerhaft.

Wenn Sie von einem Blitzer erwischt wurden, sollten Sie nicht vorschnell zahlen. 
Vor allem dann nicht, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben oder ein Fahrverbot droht. Mit anwaltlicher Hilfe kann man herausfinden, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. 

Kommt Ihnen ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid ins Haus, erweckt es oft den Anschein, dass Sie schon verloren hätten. Aber so ist es nicht!
Die Behörde muss Ihnen zunächst nachweisen, dass Sie gefahren sind. Weiterhin muss nachgewiesen werden, dass der Blitzer richtig gemessen hat. Der Messbeamte muss bei der Messung erforderliche Schulungsnachweise gehabt haben, das Messgerät muss geeicht gewesen sein und der Beamte muss die Gebrauchsanweisung des Messgeräteherstellers penibel befolgt haben. Sollte schon eine der Bedingungen nicht erfüllt wurden sein, so ist das Verfahren gegen Sie einzustellen. 

Im folgenden finden Sie noch weitere Kriterien zu unterschiedlichen Messgeräten.

Das Lasermessgerät misst die Fahrzeuge in einem Erfassungsbereich zwischen 20 bis 50 Meter.  

 Mögliche Ansatzpunkte sind: 

  • fehlerhafte Messwertzuordnung (Auslösung durch ein anderes Fahrzeug) 
  • Auswerterahmen sitzt nicht unterhalb der Radaufstandsflächen 
  • falsche Höhe des Messgeräts eingetragen, damit stimmt der Abstrahlwinkel nicht mehr und das Fahrzeug wird falsch erfasst 
  • Messbereich über- oder unterschritten 
  • Einsatz einer veralteten Auswertesoftware 

  

 

Das Messgerät wird im Winkel von 90° zur Fahrbahn aufgebaut und berechnet die Geschwindigkeit über eine Weg/Zeit-Berechnung per Lichtschrankenmessung. Dabei ist der Aufbau am Straßenrand recht kompliziert. 

 Mögliche Ansatzpunkte sind: 

  • Falsch ausgelöster Sensor bei Fahrzeugen mit LED-Tagfahrlicht oder LED-Hauptscheinwerfern  
  • fehlerhafte Einrichtung der Messstelle (Neigung der Messstelle, genau 90° zur Fahrbahn, Abstand zwischen Messgerät und Fahrbahnrand) 
  • Umstellen der Kamera im Messbetrieb, ohne erneute Dokumentation der Fotolinie 
  • „Geistermessung“ (verfrühte Auslösung, durch einen vorauseilenden Schatten des Fahrzeugs) 
  • fehlerhafte Messwertzuordnung (Auslösung durch ein anderes Fahrzeug im Begleitverkehr) 

Meistens kommt es in abgeparkten Überwachungsfahrzeugen zum Einsatz und kann bis zu vier Spuren von ankommendem Verkehr überwachen.  

Mögliche Ansatzpunkte sind: 

  • paralleler Aufbau zur Fahrbahn  
  • die Mindestaufstellhöhe von 40 cm wurde nicht eingehalten 
  • keine Kalibrierungsfotos gefertigt 
  • der Messwinkel von 20 Grad wurde nicht eingehalten 
  • Schrägfahrt des gemessenen Fahrzeuges (bei einem kürzeren Winkel kommt es zu höheren Geschwindigkeitswerten, als tatsächlich gefahren) 
  • zweites Fahrzeug ist auf dem Lichtbild neben dem gemessenen Fahrzeug sichtbar 
  • viele Leerbilder auf dem Messfilm  

Dieses Messgerät kommt ebenfalls meistens in Überwachungsfahrzeugen oder auf einem Stativ zum Einsatz. 

Mögliche Ansatzpunkte sind: 

  • kein Kalibrierungsfoto angefertigt 
  • der Messwinkel von 22 Grad zum Straßenrand nicht eingehalten 
  • paralleler Aufbau zur Fahrbahn 
  • eine Schrägfahrt des gemessenen Fahrzeuges liegt vor  
  • Reflexionsfehlmessungen (öfters auch bei SUV oder LKW mit Zwillingsbereifung) 

 

Das Gerät wird auch oft als „Laserpistole” bezeichnet. Es wird mit Einbeinstativ, oder auf einem Gegenstand aufgelegt, benutzt. Das Messgerät sendet während der Messung einen Laserimpuls aus und empfängt diesen wieder, wenn er an einem Fahrzeug reflektiert wurde. Mit einer Weg/Zeit-Berechnung wird dann die Geschwindigkeit bestimmt. 

Mögliche Ansatzpunkte sind: 

Messentfernung von 30 bis 500 Metern nicht eingehalten 

  • die vorgeschriebenen Tests (Displaytest und Nullmessung, vor und am Ende der Messungen) wurden nicht durchgeführt 
  • Fehlzuordnung der Messung bei mehreren Fahrzeugen (vor allem bei Motorrädern) 
  • Ergebnis falsch abgelesen oder übermittelt 
  • Stufenprofilfehlmessung (abhängig von der Fahrzeugform) 
  • das Fahrzeug wurde seitlich erfasst 

Das Überwachungssystem findet man auf Autobahnbrücken. Je nach Software kann es den Abstand und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs überwachen und aufzeichnen.  

Mögliche Ansatzpunkte sind: 

  • Aufstellhöhe von mindestens 3 Metern unterschritten   
  • fehlerhafte Einmessung der Pass- und Kontrollpunkte der Messstelle (weiße Striche auf der Fahrbahn) 
  • Verwertung von Videobildern, auf denen eine Beeinflussung des Gemessenen durch andere Verkehrsteilnehmer/innen zu sehen ist (Dränglerfälle, plötzliches Einscheren, Spurwechsel)