Beschuldigt im Strafverfahren
Eine Unachtsamkeit oder ein kleines Versäumnis bei der Teilnahme am Straßenverkehr und Sie sind plötzlich beschuldigt eine Straftat begangen zu haben.
Ein derartiger Vorwurf ist für Betroffene oft sehr belastend. Verstärkt wird der Umstand, wenn unerfreuliche Post wie eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt wird.
Jetzt heißt es Ruhe bewahren und von dem Schweigerecht Gebrauch machen!
Das ist Ihr gutes Recht.
Wie geht es nun weiter?
Bereits bei Beginn der polizeilichen Ermittlung sollte ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Nur dieser kann in die Ermittlungsakte Einsicht nehmen und zielgerichtet das Verfahren beeinflussen.
Als spezialisierter Anwalt betreue ich Sie persönlich von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis ggf. zum Strafverfahren mit gerichtlicher Hauptverhandlung. Zusammen entwickeln wir eine individuell angepasste Verteidigungsstrategie, um die Sache schnell aus der Welt zu schaffen.
Ich kümmere mich dabei um die gesamte Korrespondenz mit Polizei Behörden oder Gericht, werte die Beweislage in jedem Verfahrensstand aus und stehe als Ihr Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Mit der Aufnahme von Ermittlungshandlungen bekommt man die Stellung als Beschuldigter. Es gilt aber solange die Unschuldsvermutung, bis durch ein Gericht eine Verurteilung stattgefunden hat. Daher sollte bereits im Ermittlungsverfahren ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft an das Gericht gestellt, wenn diese meint, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Sodann prüft das Gericht die Aktenlage und erlässt den Strafbefehl, ohne das Sie zuvor angehört wurden. Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung, Einspruch bei dem erlassenden Gericht einlegen. Wichtig ist, dass der Einspruch schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle erfolgt. Maßgebend ist aber immer der Zugang der Einspruchserklärung bei dem Gericht.
Der Vorteil einer anwaltlichen Hilfe ist, dass sich ein Bild von dem Tatvorwurf gemacht werden kann. Sodann wird geprüft, ob die Beweismittel ausreichend sind, den Tatvorwurf zu tragen. Der Rechtsbeistand kann Sie sodann beraten, wie man am besten verteidigt, wie man die Rechtsfolgen (die Strafe) mildern kann oder das Verfahren lenkt, um Nebenfolgen (Entziehung der Fahrerlaubnis) zu vermeiden.